Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich der Nutzung des HotSpot-Services der ropa GmbH & Co. KG

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner sind die ropa GmbH & Co. KG (im Folgenden „ropa“ genannt), Goethestraße 5, 73525 Schwäbisch Gmünd und der Kunde.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz die Inanspruchnahme des HotSpot-Services von ropa durch Kunden an ausgesuchten, örtlich abgegrenzten und öffentlich zugänglichen Standorten. Mit Hilfe des HotSpot-Services von ropa als öffentlichem WLAN-Angebot wird dem Kunden der kabellose Zugang zum Internet ermöglicht.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag zwischen ropa und dem Kunden mit Inanspruchnahme des HotSpot-Services von ropa, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch ropa zustande.

§ 4 Leistungen von ropa

(1) ropa ermöglicht dem Kunden einen Zugang zum Internet an verschiedenen HotSpot Standorten über WLAN zum kabellosen Surfen. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen dem HotSpot und dem WLAN-fähigen Endgerät des Kunden. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen HotSpot abhängig. Zur Schadensabwehr für den HotSpot-Service von ropa kann die Nutzung bestimmter Angebote im Internet ganz oder teilweise untersagt oder technisch unterbunden werden. Der Zugang zu einem HotSpot Standort kann von den Öffnungszeiten der jeweiligen Standortpartner abhängen und kann daher zu bestimmten Zeiten eingeschränkt oder nicht möglich sein.
(2) Zeitweilige Störungen des HotSpot-Services von ropa können sich aufgrund technischer Änderung an den Hard- und Softwareeinrichtungen bzw. Einstellungen oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des HotSpot-Services von ropa erforderlich sind. ropa wird sich bemühen, derartige Beeinträchtigungen so gering als möglich zu halten und rasch zu beseitigen.
(3) Für die Nutzung des HotSpot-Services von ropa ist grundsätzlich ein betriebsbereites WLAN-fähiges Endgerät Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.
(4) Der Zugang zum HotSpot-Service von ropa erfolgt entweder unentgeltlich, durch Erwerb eines HotSpot Passes in der jeweiligen Lokation oder durch Bezahlung per Kreditkarte, PayPal etc.. Der jeweilige Gegenwert des HotSpot Passes bzw. die zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Nutzungsangebote können vor Erwerb des HotSpot Passes in der jeweiligen Lokation erfragt werden bzw. werden vor Bezahlung per Kreditkarte, PayPal etc. angezeigt.
(5) Das erste Login definiert den Zeitpunkt, ab dem die Gültigkeit des HotSpot Passes u.a. beginnt. Der gebuchte Zeitraum beginnt mit dem ersten Login des Kunden abzulaufen. Ab dem ersten Login kann der Kunde den Internetzugang für den gebuchten Zeitraum nutzen, d.h. die gebuchte Zeitspanne bemisst sich nicht an der Zeit in welcher der Kunde den Internetzugang tatsächlich nutzt, sondern nach der Zeit in welcher der Kunde den Internetzugang nutzen könnte. In dieser Zeit kann sich der Kunde beliebig oft einloggen. Eine Rückerstattung von ungenutzten Zeitguthaben erfolgt nicht. Bei Störungen der in Absatz 2 genannten Art, welche von ropa zu vertreten sind, werden dem Kunden auf Anforderung diejenigen Nutzungsgebühren für den vom Ausfall betroffenen Zeitraum erstattet.
(6) Die kabellose Datenübertragung zwischen dem HotSpot und dem WLAN-fähigen Endgerät des Kunden erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die mittels WLAN zu übertragenden Daten verschaffen. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware verwendet werden.
(7) Die Benutzung des HotSpot-Services von ropa ist erst ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden


(1) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift oder nicht mögliche Kontenbelastung hat der Kunde ropa die dadurch entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

(2) Die von ropa zur Verfügung gestellten Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere

- ist der gesetzlich verbotene unaufgeforderte Versand von Nachrichten, Informationen, Sachen oder sonstigen Leistungen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen, es sind die Leistungen nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze zu nutzen und es dürfen keine ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner der Internet-Nutzer übertragen werden. Untersagt ist ferner das Anbieten, Übertragen, Anfordern oder Einschleusen von Viren, trojanischen Pferden, Junk E-Mails, Spam E-Mails, Kettenbriefen, sonstigen Massensendungen oder sonst schadhaftem Code, sowie sämtliche Handlungen, die dazu geeignet sind, die physikalische oder logische Struktur des HotSpot-Services von ropa zu verändern, zu stören oder sonst zu beeinträchtigen. Untersagt ist ebenso die Nutzung oder der Betrieb von Filesharing-Diensten. Der Missbrauch von Internetangeboten durch die Eingabe falscher persönlicher Daten bzw. durch die Eingabe von Daten anderer Personen ist unzulässig.
- darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (§ 238 StGB).
- dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet, übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von ropa schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
- ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für ropa, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
- dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
- sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

(3) Es ist untersagt, in den Netzwerkeinstellungen eigene DNS-Server einzutragen mit dem Ziel diese für andere Zwecke zu nutzen als für die Auflösung eines DNS-Eintrags.
(4) Es obliegt dem Kunden eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist.
(5) Ist eine Verbindung ins Internet anderweitig als durch den Kunden beendet worden, sollte dieser das Endgerät ausschalten, um sicherzustellen, dass keine unbeabsichtigten Verbindungen ins Internet hergestellt und somit ungewollte Nutzungsentgelte verursacht werden.
(6) Die HotSpot Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) - soweit vorhanden und benötigt - dürfen nicht an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.
(7) ropa und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des HotSpot-Services von ropa und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des HotSpot-Services von ropa verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von ropa. Zudem hat der Kunde ropa sämtlichen aus der Zuwiderhandlung gegen diese Bedingungen entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 6 Inhalteverantwortung

ropa stellt über WLAN einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch ropa, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z. B. Viren) enthalten. Der Kunde ist für die Inhalte, welche er über den HotSpot-Service von ropa abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise von ihm verbreitet werden, gegenüber ropa und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch ropa.

§ 7 Sonstiges


(1) Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem HotSpot-Service von ropa ist der Sitz von ropa.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich von den Vertragspartnern verfolgten Zwecke am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.


 

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